SOZIALES: Eine Gesellschaft ist sozial, wenn ihre Mitglieder alle sozialen Rechte und Maßnahmen beanspruchen können: Arbeit, Wohnung, Gesundheitsvor- und Fürsorge und Rente.
Gesundheitsvor- und Fürsorge
Ich möchte das abgewandelte Sprichwort verwenden und sagen: Eine Gesellschaft ist so sozial, so gut und so gerecht, wie gut es dem schwächsten Mitglied geht. Das gilt voll auch für die Gesundheit, ihre Vor- und ihre Fürsorge. Unsere Landespolitik hat das, auch unter dem ständigen Druck des sozialen Teils unserer Gesellschaft, erkannt und in den Jahren herauf ein Gesundheitssystem entwickelt und gefördert, das den Vergleich mit anderen Regionen sehr gut aushält.
Kernpunkt des Systems ist, dass jeder Mensch bei uns gleichermaßen die Gesundheitsdienste in Anspruch nehmen kann. Es gibt noch keine Zwei-Klassen-Medizin, obwohl auch private Strukturen bestehen, die sich Personen mit geringerem Einkommen, nicht oder kaum leisten können. Zu einer Zweiklassenmedizin darf es nicht kommen.
Gesundheit kostet. Sie kostet so viel, dass auch bei uns zahlreiche Menschen sie sich privat niemals leisten könnten, wenn sie krank werden. Mit zunehmendem Alter wächst normaler Weise die Inanspruchnahme des Gesundheitsdienstes.
Hier ist es Aufgabe, ja Pflicht der Politik und der Gesellschaft insgesamt, dafür Sorge zu tragen, dass die Garantien gegenüber den kranken Mitmenschen in unserer Gesellschaft - und diese reichen von der Kindheit bis ans Ende des Lebenslaufes - immer gewahrt bleiben. Niemand soll fürchten müssen, wenn er oder sie krank wird, allein gelassen zu werden, weder, was die Dienste der Krankenhäuser, noch was die Betreuung und Pflege der bedürftigen Personen, aller jener, die es allein nicht mehr schaffen, angeht.
Krankheit ist immer eine Not und eine schwere Belastung. Die Not und Belastung aber ist besonders bei jenen groß, die allein nicht mehr zurechtkommen und die Hilfe der Allgemeinheit brauchen. Diese Hilfe dürfen wir ihnen nicht versagen.

